DIE FINANZIERUNG
Gemeinsam stark – Finanziert auf vielen Schultern
Für den Umbau und die Renovierung unseres Hauses benötigen wir rund 2,5 Mio. €. Um eine hohe Eigenkapitaleinlage der Beteiligten nicht zur Voraussetzung zur Teilhabe zu machen, wird ein solidarisches Finanzierungsmodell angestrebt.
Der Plan ist, dass wir knapp 1,6 Mio. € über Fördermittel und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abdecken und rund 0,8 Mio. € bei Privatpersonen über Direktkredite leihen werden. Über die künftigen Mieten werden die Kredite Stück für Stück über 30 Jahre getilgt.
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Unsere Finanzierung im Überblick
Fördermittel und KfW-Kredit
Wir nutzen Förderprogramme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Denkmalförderprogramme und Kredite der KfW für energetische Sanierung. Diese Maßnahmen senken die Gesamtkosten erheblich und ermöglichen uns voraussichtlich, den Weg ohne herkömmliche Bankkredite zu gehen.
Direktkredite von Unterstützer*innen
Direktkredite sind Geldbeträge, die der Regen406 GmbH von Menschen geliehen werden, die das Projekt unterstützen möchten und dafür niedrigere Zinsen verlangen als die Bank. Indem das viele Menschen tun, ist die Last für jede:n Einzelne:n gering, für Regen406 jedoch eine enorme Entlastung. Die Höhe des Direktkredits, der Zinssatz und die Laufzeit sind dabei variabel.
Kleines Rechenbeispiel: Wir möchten uns 0,8 Mio. € von Direktkreditgebern leihen - wir suchen also 80 Menschen mit einem Direktkredit von 10.000 Euro oder 160 Menschen mit einem Direktkredit von 5.000 Euro oder 800 Menschen mit einem Direktkredit von 1.000 Euro. Wie kannst du uns unterstützen?
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So funktioniert es:
Dein Geld, transparent und kosteneffizient:
Du unterstützt unser Vorhaben direkt mit deinem Geld, wodurch die Gesamtkosten sinken und so langfristig bezahlbare Mieten entstehen.
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Faire Rückzahlung
Wir zahlen dir den Kredit nach der vereinbarten Laufzeit zum vereinbarten Zinssatz zurück.
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Klare Rahmenbedingungen:
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Mindestanlage: ab 1.000 €
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Zinsen zwischen 0 und 1%; in Ausnahmefällen auch etwas höher.
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Kündigungsfrist: 3 Monate (bis 10.000 €) und 6 Monate (ab 10.000 €)
Planbare Rückzahlung:
Die zukünftigen Mieten werden die laufenden Kosten für Tilgung der Kredite und der Zinsen, die Erbpacht sowie die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten finanzieren.
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Sicherheit und Erfolgsgeschichte
Direktkredite sind mit einem Risiko verbunden. Direktkredite sind gegenüber Bankkrediten nachrangig. Im schlimmsten Fall – zum Beispiel, wenn unser Projekt scheitert – kann dein investiertes Geld verloren gehen. Das liegt daran, dass im Fall einer Insolvenz zuerst Bankkredite und erst anschließend die Direktkredite zurückgezahlt werden.
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Aber: Das Mietshäuser Syndikat gibt es seit vielen Jahren, und von über 170 Projekten ist bisher nur eins gescheitert. Das zeigt, dass dieses Modell nachhaltig und erfolgreich funktioniert.
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Fünf gute Gründe für einen Direktkredit
Bezahlbarer Wohnraum:
Du hilfst, dauerhaft bezahlbaren und selbstverwalteten Wohnraum zu schaffen.
Nachhaltige Geldanlag & Transparenz:
Du weißt genau, wie dein Geld eingesetzt wird – im Gegensatz zu anonymen Bankanlagen oder Investitionen.
Schutz vor Spekulation:
Du trägst dazu bei, ein Haus dem spekulativen Immobilienmarkt zu entziehen.
Alternatives Wohnen:
Mit deinem Kredit zeigst du, dass nachhaltiges und solidarisches Wohnen möglich ist - auch ohne persönliches Eigentum.
Kleiner Kredit, große Wirkung:
Indem uns Menschen Geld geben, senken wir unsere Kosten erheblich und lassen so den Traum von Regen406 zur Wirklichkeit werden. Ohne Direktkredite wird es kein Regen406 geben.
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Mit deiner Unterstützung können wir nicht nur ein Haus sanieren, sondern auch ein zukunftsweisendes Modell für solidarisches, selbstverwaltetes Wohnen schaffen. Werde Teil unseres Projekts und lege dein Geld nachhaltig an.
Noch Fragen, dann melde dich gerne bei uns.
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Wichtige Hinweise
Rechtliche Hinweise:
Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Die Klausel besagt zum einen, dass kein Geld zurückgezahlt werden muss, falls dadurch die Zahlungsfähigkeit der REGEN406 GmbH gefährdet ist. Zum anderen werden im Falle einer Insolvenz der GmbH zuerst sämtliche vorrangigen Bankkredite und Forderungen bedient und erst dann die Direktkreditgeber*innen. Wir sind daher verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Direktkredite mit erheblichen Risiken verbunden sind und es im Falle einer Insolvenz auch zum teilweisen bis vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens kommen kann.
Anlagevolumen und Prospektpflicht:
Der R406 e.V. und die REGEN406 GmbH nehmen jeweils Nachrangdarlehen an. Im Rahmen des Vermögensanlagengesetzes gelten sie somit als die Emittenten der Vermögensanlagen, diese unterscheiden sich durch ihren Zinssatz. Jeder der Emittenten wird für jede einzelne seiner Vermögensanlagen innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000,- Euro annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.
FAQ zur Finanzierung und Direktkrediten
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Finanzierung unseres Wohnprojekts. Bei weiteren Fragen könnt ihr uns jederzeit kontaktieren.
Warum sollte ich euch Geld leihen, anstatt es anderweitig zu investieren?
Unsere Direktkredite sind keine klassische Kapitalanlage mit Gewinnabsicht, sondern eine Möglichkeit, ein solidarisches Wohnprojekt zu unterstützen. Wir setzen uns für langfristig bezahlbaren Wohnraum ein – ohne Profitorientierung und Spekulation.
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Dein Geld fließt direkt in ein soziales und ökologisch nachhaltiges Wohnprojekt.
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Wir entziehen das Haus dem Immobilienmarkt und erwirtschaften keinen Profit durch die
Mieteinnahmen. Mit den Mieten werden Kredite getilgt und anfallende Instandhaltungen finanziert. -
Viele kleine Kredite verteilen das Risiko auf viele Schultern und schaffen eine breite Unterstützungsbasis.
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Statt hoher Zinsen gibt es die Möglichkeit, Teil einer solidarischen Gemeinschaft zu werden – mit Veranstaltungen, gemeinsamen Aktivitäten und natürlich Kuchen für unsere Unterstützer*innen!
Was bedeutet „Rangrücktrittsklausel“/„Nachrangdarlehen“?
Wichtig zu wissen: Direktkredite sind Nachrangdarlehen. Der Kreditvertrag wird daher eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel enthalten. Das bedeutet:
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Als Direktkreditnehmende können wir keine banküblichen Sicherheiten garantieren. Im Falle eines finanziellen Engpasses kann es sein, dass wir Direktkredite inkl. Zinsen nicht fristgerecht zurückzahlen können, falls dies unsere Insolvenz bedeuten würde.
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Sollte es zu einer Insolvenz der Haus-GmbH kommen, werden die Direktkredite nur nachrangig bedient. Alle anderen, nicht-nachrangigen Gläubigerinnen, etwa Banken, erhalten ihr Geld zuerst zurück, erst dann werden die Direktkreditgebenden bedient.
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Das heißt, dass es theoretisch zu einem vollständigen Verlust des als Direktkredit geliehenen Geldes kommen könnte. Bisher ist dieser Fall bei den rund 170 bestehenden Syndikatsprojekten nur einmal eingetreten.
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Zum Verständnis: Im Falle eines Scheiterns werden zwar die nicht-nachrangigen Kredite zuerst zurückgezahlt, aber dann auch die nachrangigen, also die Direktkredite. Zuerst erhält die Bank ihren Anteil (der mit den Jahren und zunehmender Tilgung sinkt) und alle weiteren Schulden werden bedient (z.B. offene Rechnungen von Handwerkerinnen). Vom Rest werden dann die Direktkredite zurückgezahlt.
Welche „Sicherheiten“ gibt es?
Auch wenn die Anlage offiziell als Risikoanlage gilt und wir keine Sicherheiten garantieren können (sprich, im schlimmsten Fall nicht garantiert ist, dass Direktkreditgebende ihr Geld zurückbekommen), sind wir sehr zuversichtlich, dass der Worst Case einer Insolvenz nicht eintreten wird, denn:
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Unser Finanzierungsplan ist sehr konservativ gerechnet. Er enthält Spielräume und Puffer, z.B. Mietausfallwagnis, Abnutzung, Instandhaltung usw. und natürlich alle ausstehenden Renovierungsbedarfe. Auf Anfrage zeigen und erklären wir gerne unseren Finanzierungsplan.
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Die Bank gibt uns nur einen Kredit, wenn wir sicher planen – auch sie will das Risiko gering halten und macht nicht mit, wenn der Finanzierungsplan nicht hieb- und stichfest ist. Dort müssen wir unseren Finanzierungsplan vorstellen, der sorgfältig geprüft wird.
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Auch das Mietshäuser Syndikat (MHS) beteiligt sich nur, wenn wir solide planen. Es gibt für die bestehenden und zukünftigen MHS-Projekte einen Ruf zu verlieren! Wir durchlaufen dort einen Bewerbungsprozess und es wird genau geprüft, ob unser Projekt erfolgsversprechend ist.
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Das Mietshäuser Syndikat unterstützt uns mit Rechts- und Finanzwissen aus über 30 Jahren Erfahrung und berät uns ausführlich. Das MHS als Projektverbund und das Modell an sich sind renommiert, die Beteiligten sind seriös und erfahren. Die Stadt München z.B. erkennt Mietshäuser Syndikats-GmbHs als gleichwertig mit Genossenschaften an, die Stadt Tübingen fördert aktiv MHS-Projekte.
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Wir haben alles gut durchdacht und gehen vorsichtig und nicht naiv an die Sache. Wir haben mit Sachverständigen im Vorfeld alles geprüft (Renovierungen, Energie, Zustand des Hauses,...) und einen Finanzierungsplan erarbeitet, in den wir gerne Einblick geben.
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Die Verwendung der Direktkredite ist jederzeit vor Ort transparent sichtbar. Wir informieren Unterstützerinnen regelmäßig über das Projekt und seine Entwicklung und ihr habt die Möglichkeit, bei uns vorbeizukommen.
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Im eigenen Interesse wollen wir die genannten Risiken so gering wie möglich halten. Wir gehen nicht leichtfertig mit unserem Wohnraum um!
Wie hoch sind die Zinsen?
Wir wollen uns bei unseren Unterstützer*innen gerne mit einer kleinen Rendite bedanken. Der Zins ist bis 2% frei wählbar.
Was passiert mit dem Geld, das ich euch leihe?
Das Geld fließt direkt in die Erbpacht und die Sanierung des Hauses. Dabei setzen wir auf:
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Energetische und nachhaltige Modernisierung, keine Luxussanierung.
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Erhalt von bezahlbarem Wohnraum ohne Profitinteressen.
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Refinanzierung durch solidarische Mieten.
Wann bekomme ich mein Geld zurück?
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Die Rückzahlung erfolgt je nach Vertragsvereinbarung.
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Direktkredite werden – anders als Bankkredite – nicht mit monatlichen Raten getilgt.
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Befristete Direktkredite werden am Ende der Laufzeit komplett zurückgezahlt. Unbefristete Direktkredite können mit einer individuell vereinbarten Kündigungsfrist zurückgefordert werden.
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Falls eine Tilgung gewünscht ist, kann diese jährlich erfolgen.
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Falls möglich, bemühen wir uns im Notfall um eine frühere Rückzahlung.
Gibt es rechtliche Regelungen für Direktkredite?
Ja, Direktkredite unterliegen dem Vermögensanlagengesetz. Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben und bewegen uns innerhalb bestimmter Grenzen, sodass für uns keine Prospektpflicht besteht. Die genauen Rahmenbedingungen besprechen wir gerne individuell mit euch.
Bekomme ich einen Nachweis über meinen Kredit?
Ja, alle Kreditgebenden erhalten einen schriftlichen Vertrag mit den vereinbarten Konditionen und Regelungen. Anders als Banken können wir keine Kapitalertragssteuer einbehalten. Direktkreditgebende sind daher selbst verantwortlich, die Erträge aus ggf. erhaltenen Zinsen im Zuge der Einkommensteuererklärung anzugeben. Wir stellen dazu jährlich einen Kontoauszug aus, diesen könnt ihr dann für eure Einkommensteuererklärung nutzen.
Was passiert, wenn es Streit innerhalb des Projekts gibt?
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Es gibt klare Regelungen für den Umgang mit Konflikten innerhalb der Projektgruppe.
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Falls jemand auszieht, sind mögliche Mietausfälle in unserer Finanzplanung berücksichtigt.
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Strukturelle Streitfragen werden durch interne Schlichtungsverfahren geregelt.
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In ernsten Fällen erfolgt eine externe Betreuung durch Berater sowie durch das Mietshäuser Syndikat.
Falls ihr weitere Fragen habt, kommt gerne auf uns zu!